.

Unterrichtszeiten

1. Stunde

07:50-08:35 Uhr

2. Stunde 

08:35-09:20 Uhr 

Pause

09:20-09:40 Uhr

3. Stunde  

09:40-10:25 Uhr

4. Stunde  

10:25-11:10 Uhr

Pause  

11:10-11:30 Uhr

5. Stunde  

11:30-12:15 Uhr

6. Stunde  

12:15-13:00 Uhr

Pause  

13:00-13:20 Uhr

7. Stunde  

13:20-14:00 Uhr

8. Stunde  

14:00-14:45 Uhr

9. Stunde  

14:45-15:30 Uhr

10. Stunde  

15:30-16:15 Uhr

Stundentafel

Am Max-Planck-Gymnasium wahlen Sie in der 7. Jahrgangsstufe, ob ihr Kind ab der 8. Jahrgangsstufe den naturwissenschaftlich-technologischen (NTG) oder sprachlichen (SG) Zweig besucht. Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Stundentafeln.
Stand: 2024

Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG)

 

Jahrgangsstufen

Pflichtfächer 2)

5

6

7

8

9

10

11

Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht

2

2

2

2

2

2

2

Deutsch

5

4

4

4

3

3

3

Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7)

5

4

4

3

3

3

3

Englisch/Französisch/Latein3)5)6)7)

4

4

4

3

3

3

Mathematik

4

4

4

3

4

3

3

Informatik

2

2

2

Physik

2

2

2

2

Chemie

2

2

2

2

Biologie

2

2

2

Natur und Technik

3

3

2

Profilstunden8)

2

2

2

1

Geschichte

2

2

2

2

12)

1

Politik und Gesellschaft

12)

2

Geographie

2

2

2

2

Wirtschaft und Recht

2

2

Kunst

2

2

2

1

1

1

216)

Musik

2

2

2

1

1

1

Sport

2

2

2

2

2

2

2

315)

verpflichtende Intensivierungsstunden9)

3

Modul zur beruflichen Orientierung10)

0,5

Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung

2

Summe

je 30 (+1/+2)

30

31,5

34

34

freiwillige Intensivierungsstunden9)

6

Sprachliches Gymnasium (SG)

 

Jahrgangsstufen

Pflichtfächer 2)

5

6

7

8

9

10

11

Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht

2

2

2

2

2

2

2

Deutsch

5

4

4

4

3

3

3

Englisch/Französisch/Latein3)4)5)6)7)

5

4

4

3

3

3

3

Englisch/Französisch/Latein3)4)5)6)7)

4

4

4

3

3

3

Französisch/Italienisch/Russisch/Spanisch/Chinesisch6)

4

4

3

3

Mathematik

4

4

4

3

4

3

3

spät beginnende Informatik

2

Physik

2

2

2

2

Chemie

2

3

Biologie

2

2

2

Natur und Technik

3

3

2

Geschichte

2

2

2

2

12)

1

Politik und Gesellschaft

12)

2

Geographie

2

2

2

2

Wirtschaft und Recht

2

2

Kunst

2

2

2

1

1

1

216)

Musik

2

2

2

1

1

1

Sport

2

2

2

2

2

2

2

315)

verpflichtende Intensivierungsstunden9)

3

Modul zur beruflichen Orientierung10)

0,5

Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung

2

Summe

je 30 (+1/+2)

30

31,5

34

34

freiwillige Intensivierungsstunden9)

6

2) In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3) Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
4) Latein ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache. Auf Antrag kann vom Staatsministerium eine Sprachenfolge von drei modernen Fremdsprachen genehmigt werden. Am HG ist Latein verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayEUG).
5) Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6) Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7) Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
9) Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
10) Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15) Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16) Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.

Ort der Entfaltung

Schulbrauerei
Schulbrauerei
TUM Partnerschule
TUM Partnerschule
Theaterklassen und AGs
Theaterklassen und AGs